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Jugendhilfe in Lübben

Begleiteter Umgang nach § 18,3 SGB VIII

Begleiteter Umgang nach § 18,3 SGB VIII

Kurzkonzept

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB) aber auch zu Personen, zu denen das Kind Bindungen aufgebaut hat und die für seine weitere Entwicklung förderlich sind (§ 1685 BGB). Somit haben bspw. Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ein Recht auf Umgang, wenn er dem Wohl des Kindes dient.

Der begleitetet Umgang stellt keine Dauerlösung dar, sondern ist eine befristete Maßnahme. Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Erarbeitung von langfristig tragfähigen Umgangsregelungen, die allen Beteiligten, insbesondere dem Kind, einen harmonischen und stabilen Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil ermöglicht.

Dieses Leistungsangebot setzt eine Antragstellung beim Jugendamt des Landkreis Dahme-Spreewald voraus.

Zielgruppe

Der Begleitete Umgang richtet sich an:

  • Kinder und Jugendliche, die Umgang zu einem Elternteil wünschen
  • Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/oder bei der angemessenen Durchführung des Umgangs haben
  • Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Regelung zum Umgang zu treffen und einzuhalten was zu massiven Belastungen der Eltern-Kind-Beziehung führt und/oder das Kindeswohl gefährdet
  • Personen im Sinne des § 1685 BGB, wenn der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist und die Beteiligten außerstande sind, allein eine einvernehmliche Regelung zu treffen

Leistungsangebot

Begleiteter Umgang nach § 18,3 SGB VIII

Die Entscheidung, welche Form und in welchem Umfang der Begleitete Umgang gewährt wird, ergibt sich aus den Absprachen mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung oder aus dem Ergebnis eines familiengerichtlichen Verfahrens.

Begleitete Übergabe

Ist ein Angebot an Eltern, die Unterstützung bei der "Übergabe" Situation benötigen, da diese immer wieder zu massiven Konflikten führt. Hier kommt dem Umgangsbegleiter die Vermittlerrolle zu; entstehende Konflikte können sofort entschärft werden. Die Eltern bzw. dritte Personen sollen befähigt werden, die Übergabesituationen im Interesse des Kindes zu gestalten.

Begleiteter Umgang

Ist ein Angebot zur Ermöglichung der Eltern-Kind-Kontakte bei bestehenden Konflikten auf der Elternebene. Eine indirekte Gefährdung des Kindes kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Der Umgangsbegleiter hat eine beratende Funktion; er vermittelt zwischen den Beteiligten und moderiert in Konfliktgesprächen. Während der Begleitung der Umgangskontakte liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der Eltern-Kind-Interaktion. Durch Beratungsgespräche wird unmittelbar Einfluss genommen.

Geschützter Umgang

Diese Form des begleiteten Umgangs wird insbesondere bei Fällen von vermuteter oder realer Kindesmisshandlung bzw. sexuellen Missbrauchs und/oder bei einem laufenden Ermittlungsverfahrens in Betracht gezogen. Auch bei psychischen Beeinträchtigungen des umgangsberechtigten Elternteils stellt der geschützte Umgang eine Form dar, dem Kind im geschützten Rahmen Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil zu ermöglichen.

Räumlichkeiten

Die begleiteten Umgänge können ambulant aufsuchend oder in kindgerecht ausgestatteten Räumen des Trägers in der Bergstraße 2 in Lübben stattfinden.

Team

Die begleiteten Umgänge werden durch das Team der amulanten Hilfen geleistet.

Ansprechpartnerin:
Frau Katja Rechenberger (Projektleitung)
Telefon:
(03546) 18 19 97
(0160) 99 85 98 98
Anschrift:
Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V.
Begleiteter Umgang
Bergstraße 2
15907 Lübben